Die Legitimation eines falschen Papstes und ihre Auswirkungen
Nach dem heiligen Bellarmin hätte ein Papst, der sich als Ketzer erwiesen hätte, automatisch aufgehört, Papst zu sein, da er kein Mitglied der katholischen Kirche mehr wäre. Wenn der Katholik jedoch an einem Papst Zweifel hegt – wie es zu Recht bei vielen in diesem ersten Viertel des 21. Jahrhunderts der Fall ist –, ist er nicht verpflichtet, ihm zu gehorchen und ihn als Papst anzuerkennen.
von Radical Fidelity
Eine der Positionen, die ich vertrete und für die ich am meisten Kritik, aber auch die meisten Fragen bekomme, ist meine Skepsis (ich nenne es so aus Rücksicht auf empfindlichere Seelen) hinsichtlich der Gültigkeit oder Legitimität der nachkonziliaren päpstlichen Ansprüche.
Kürzlich habe ich eine weitere Nachricht von einem Leser erhalten, der zwar erklärte, klar zu erkennen, dass zumindest die letzten beiden „Päpste“ Irrlehren und Häresien gefördert und die Seelen in die Irre geführt haben, aber dennoch Zweifel daran hegte, ob man sie nicht als gültige Päpste anerkennen könne. …Mehr
Don Camillo, hätten Sie die Güte, jene Bestimmungen des kanonischen Rechts zu zitieren, die Ihre Behauptung zu stützen vermögen?
Da ich 2013 bis 2023 vor Ort war, erlaube ich mir zu sagen, was ich gesehen und gehört habe, unter Umgehung der Paragraphen, nämlich daß Ratzinger bis zu seinem Tod der rechtmäßige Papst war. Dasselbe sagt indirekt auch die Selige Emmerich. Ergo: Bergoglio war sicher kein Papst, und sein Nachfolger wurde von Nicht-Kardinälen gewählt.
War die Selige Emmerich im Konklave? Welche Paragraphen wurden denn umgangen? Ich halte fest: Nach Ihrer Version wäre PBXVI ein Lügner! So ein Blödsinn!
Fra Giovanni Maria, ich denke, dass Sie den Heiligen Bellarmin, was die Autorität (Legitimität) des Papstes anlangt, nicht wirklich verstanden haben, denn bei der Aussage, „ein Papst, der sich als Ketzer erwiesen hätte, hätte automatisch aufgehört, Papst zu sein“, ist zumindest auch noch eine weitere Aussage mitzubedenken, nämlich, „Wenn der Katholik jedoch an einem Papst Zweifel hegt – wie es ab 2013 bekannterweise der Fall ist –, ist er nicht verpflichtet, ihm zu gehorchen und ihn als Papst anzuerkennen“.
Beide Aussagen beziehen sich mE nicht auf die Frage einer Legalität, also auf die Gültigkeit (oder Illegalität=Ungültigkeit) der Wahl eines von den kanonisch vorgesehenen Gremien und nach Maßgabe der diesbezüglichen Bestimmungen übereinstimmend gewählten und die Wahl zum Papst Angenommenen, sondern auf die Autorität (Legitimität dessen Handlungen und Unterlassungen), genauer auf eine Verpflichtung der Gläubigen zum Gehorsam.
Der Heilige Bellarmin ist einer der am häufigsten Zitierten in der Frage des Ungehorsams gegenüber dem Papst. Er, der Kirchenlehrer und einer der größten Verteidiger des Glaubens gegen die Reformation, schrieb: „So wie es zulässig ist, dem Papst zu widerstehen, wenn er einen Menschen angreift, so ist es zulässig, sich ihm zu widersetzen, wenn er Seelen angreift oder die bürgerliche Ordnung stört, und noch viel mehr, wenn er versucht, die Kirche zu zerstören. Es ist erlaubt, sage ich, sich ihm zu widersetzen und nicht zu tun, was er befiehlt, um die Ausführung seines Willens zu behindern.“ (Bellarmin, De Romano Pontifice, Buch. 2, Kap. 29, Ant. 7.).
Der hl. Thomas von Aquin schreibt: „Wenn es eine Gefahr für den Glauben gäbe, müssten die Untergebenen ihre Vorgesetzten zurechtweisen, sogar öffentlich“ (Zusammenfassung der Theologie, II-II F.33, A.4).
Kardinal Thomas Cajetan (+1534) schreibt:
„Deshalb müssen Sie dem Papst, der die Kirche offen auseinanderreißt, ins Angesicht widerstehen.“2
Einer der größten Theologen nach dem hl. Thomas von Aquin, Francisco Suarez, behauptet:
„Wenn der Papst einen Befehl erlässt, der den korrekten Sitten widerspricht, müssen Sie ihm nicht gehorchen; wenn er versucht, etwas zu tun, das eindeutig der Gerechtigkeit und dem Gemeinwohl zuwiderläuft, wäre es zulässig, sich ihm zu widersetzen.“ (Suarez, De Fide, disp. X., sect. VI. No. 16.)
Kardinal Raymond Burke, einer der hervorragendsten kanonischen Juristen, erklärt, dass es manchmal sogar eine Pflicht sei, dem Papst nicht zu gehorchen, weil die Autorität des römischen Papstes nicht „magisch“ sei, sondern von seinem „Gehorsam gegenüber dem Herrn“ kommt [ thetablet.co.uk/…urke-there-are-times-when-a-pope… (19.9.2023)].
Pater Chad Ripperger, ein berühmter Exorzist, zählt sechs Bedingungen auf, unter denen wir vom Gehorsam gegenüber einem Vorgesetzten befreit sind. Die erste Bedingung ist, wenn der Obere, sei er sogar der Papst, „etwas befiehlt, das dem Naturgesetz oder dem göttlichen positiven Gesetz widerspricht, das heißt, wenn der Befehl sündhaft ist, ist der Mensch zum Ungehorsam verpflichtet, in der Tat ist es ihm verboten zu gehorchen.“ (Chad Ripperger, Assent to Papal Teaching, 7:34).
Und das Erste Vatikanische Konzil beschränkt die Autorität des Papstes auf die Bewahrung des Glaubensgutes, das von den Aposteln empfangen wurde, und erlaubt keine Erfindung einer neuen Lehre (vgl. Pastor Aeternus, 4, Constitutio dogmatica Pastor Aeternus (18 Iulii … vom 19.9.2023)
Der sel. Papst Pius IX. warnt auch: „Wenn der zukünftige Papst etwas lehrt, das dem katholischen Glauben widerspricht, folgen Sie ihm nicht!“
Bedauerlicherweise werden die Unterschiede zwischen Legalität, Legitimität, Göttliches Recht (ius divinum) und rein menschliches Recht (ius mere ecclesiaticum=kanonisches Recht) forum internum und externum nicht begriffen.
Die Glaubensinhalte und Tradition und damit die Legitimität (eine materielle Bindungswirkung für den Bereich des forum internum) ansprechende Frage, ob sich Papst Leo XIV (das gilt auch für seinen Vorgänger) als ein „wahrer“, legitimer Stellvertreter Christi erweist, lässt sich nur dann beantworten, wenn man sein Handeln (Unterlassen) an der Göttlichen Offenbarung, der Lehre Christi und der überlieferten Lehre der Katholischen Kirche misst.
Vielerseits werden - mE nicht unbegründete - Zweifel an der Legitimität (und auch Legalität) vorgebracht. Daraus leite ich ab, dass grundsätzlich Überprüfungen und Bewertungen von Erklärungen, Handlungen und Unterlassungen des Papstes im Hinblick auf deren Legitimität vorgenommen werden. Ich finde es gut, wichtig notwendig und legitim, dass sich Katholiken eingedenk der Empfehlung, „prüft alles, das Gute behaltet“, jedoch stets im Einklang mit dem moralischen Grundlagen des Katholischen Glaubens, insbesondere im Hinblick auf die Tatbestände der Vermessenheit, Verleumdung und übler Nachrede - Gedanken über Fragen der Legitimität und Legalität (beide verfügen im Übrigen, wie von vielen leider oft verkannt wird, nicht über idente Begriffsinhalte) das forum externum betreffender (formal)rechtlicher als auch das forum internum betreffender moralisch relevanter Sachverhalte machen, darüber urteilen und sodann daraus die für ihr weiteres Verhalten erforderlichen Schlüsse ziehen.
Ich finde es abwegig, wenn dies ohne jedweden Verdacht und Begründung - sozusagen - „unter der Hand“ und bloßen Behauptungen geschieht. Keine Bedenken habe ich allerdings dann, wenn hinreichend begründete Verdachtsmomente vorliegen, an einer Legalität oder Legitimität von Sachverhalten bzw Tatsachen zu zweifeln, und deswegen einen Anlass zu einer Überprüfung, Beurteilung und allenfalls Bekanntgabe von daraus zu ziehenden Schlüssen und daran anknüpfenden, erforderlichen Verhaltensweisen geben und dies öffentlich - in rechter Weise, meint in der für brüderliche Zurechtweisungen vorgesehenen Art und Weise, versteht sich – geschieht.
Als Beispiele für eine derartige Unbedenklichkeit erlaube ich mir zB die veröffentlichten an Papst Franziskus gerichteten dubia, die veröffentlichte correctio filialis aus Anlass des Papstschreibens amoris laetitia aber auch die veröffentlichte Kritik an der Abu Dhabi-Erklärung und an dem dieser folgenden Schreibens fratelli tutti sowie traditionis Custodes (der Titel dieser Anordnung kann in Ansehung seines Inhaltes mE nur als himmelschreiende Bosheit und Gemeinheit bezeichnet werden) zu nennen, die ich im Übrigen allesamt persönlich auch unterstützt habe; all das wird von Papst Leo XIV auch geteilt und nichts dagegen unternommen, sondern der Weg seines Vorgängers fortgesetzt.
Das Verhalten (umfassend auch die Verweigerung der besonderen Aufgaben eines Papstes, nämlich die Förderung und Bewahrung des Glaubens sowie Stärkung der Brüder und Schwestern) halte (nicht nur) ich ihn für illegitim; von einem „wahren“ Papst und Stellvertreter Christi kann aus meiner Sicht aus den genannten Gründen keine Rede sein. Über die Gründe für diese Annahme habe ich bereits mehrfach – auch in diesem Forum – geschrieben. Es besteht für mich kein Zweifel, dass auch ein Papst Häretiker und Apostat sein und sich einer Bindungswirkung für das forum internum begeben kann, woraus sich in solchen Fällen nicht nur ein Recht, sondern sogar auch eine Pflicht zum Widerspruch ergeben kann (vgl zB Papst Paul IV, Konstitution „cum ex apostolatus officio“ § 1, mit dem der Papst festschrieb, dass … der Römische Pontifex (=Bischof von Rom), der Gottes und unseres Herrn Jesus Christus Stellvertreter auf Erden ist, über die Völker und Reiche unbeschränkte Vollmacht und entscheidet richterlich über alle hat, ohne selber in dieser Welt richterlichem Urteil zu unterliegen; jedoch darf ihm widersprochen werden, wenn er als vom Glauben abgewichen erfunden wird“).
Zur Frage der Legalität erlaube ich mir zu bemerken, dass ein Papst in den Bereichen des Lehramtes, Heiligungsamtes und Leitungsamtes über die höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt verfügt, die er immer frei ausüben kann, und er oberstes Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Gerichtsorgan sowohl für den kirchlichen Bereich als auch weltlichen Bereich des souveränen Vatikanstaates ist. Seine Wahl unterliegt kirchlichen Normen, die konkrete Tatbestände und Verhalten (Rechte und Pflichten) der wahlberechtigten Kardinäle regeln sowie regelwidrige Verhalten - in Einzelfällen wie zB Simonie sogar mit eo ipso eintretender Exkommunikation - sanktionieren.
Daraus folgt, dass die im Rahmen des Wahlverfahrens ablaufenden Sachverhalte bzw Verhaltensweisen auf eine Legalität (Gesetzmäßigkeit, dh Übereinstimmung …… mit den päpstlichen Verfügungen) überprüft werden könnten. Bei näherer Betrachtung der verfügten Regelungen sind es vor allem zwei Regelungsinhalte, die die Wahlverhalten der Kardinäle vom rechtlichen (legalen, forum externen) Bereich in den bloß moralischen und sittlichen (legitimen, forum internen) Bereich verschieben und damit – genaugenommen - einer Legalitätskontrolle entziehen. Das Bewirken zum einen die allen Beteiligten auferlegte Schweige- und Geheimhaltungsverpflichtung, die eine Beweisführung bzw einen Nachweis von Gesetzwidrigkeit, etwa im Hinblick auf die Realisierung eines Tatbestandes der Simonie, von vorneherein verhindern. Zum anderen ist nach kanonischem Recht nur der Papst selbst für die Feststellung des Eintrittes einer mit einer illegalen Wahlhandlung verbundenen Exkommunikation zuständig, und welcher Papst, der infolge einer gesetzwidrigen Absprache oder eines gesetzwidrigen Versprechens gewählt, …… die Wahl angenommen und so in das Papstamt gelangte, wird nachträglich ein derart rechtswidriges Verhalten und somit illegales Wahlverfahren feststellen? Wohl kaum! Ich habe das weder beim Vorgänger noch beim aktuellen Papst erwartet.
Meine Hoffnung liegt allerdings darin, dass Gott selbst einschreitet oder der nachfolgende Papst (nach dem Ableben Papst Leos XIV - einen Rücktritt schließe ich bei dieser Person aus), ex post ein diesbezügliches Ungültigkeitsverfahren durchführt und die Ungültigkeit, also Illegalität feststellt. Das bedeutet, dass sich der oder die Täter einer solchen Wahlmanipulation doch verantworten müssen. Solange dies nicht geschieht, ist Leo XIV bzw war Franziskus im formalkirchenrechtlichen Sinn als legaler, dh rechtmäßiger Papst anzusehen.
Fazit: Leo XIV halte ich (so wie seinerzeit Franziskus) auch im Fall kirchenrechtlich verpönter Sachverhalte im Zusammenhang mit der Wahl als rechtlich gültigen, - formalrechtlich gesehen - legalen Papst, eine Bindungswirkung an das forum internum=das Gewissen des einzelnen Gläubigen im Falle von Glauben und Tradition widersprechender Anordnungen (und dazu gibt es viele Hinweise, dass dem so ist) ist mangels Legitimität nicht, sondern sogar ein Widerspruch und Widerstand als Verpflichtung gegeben; ihn als „wahren“ Papst zu bezeichnen ist mE aus dem Blickwinkel des Katholischen Glaubens und der Tradition verfehlt.
Ich gebe Ihnen hierin recht: Ohne Eingriff von oben, siehe Apk 19, haben wir einen ungültig, mit apostatischen Kardinälen besetzten Kardinalskörper, der keinen rechtmäßigen, wahren Papst mehr hervorbringen kann. Daher: "Ich sah: ... ein weißes Pferd, und Der auf ihm saß heißt der Treue, der Wahrhaftige, Er richtet und streitet in Gerechtigkeit." 19,11
Sie glauben also, dass sämtliche Personen der Generalkongregation und des Wahlkörpers Apostaten seien?
Ist die Devise von Gloria.tv "Je katholischer desto besser" noch gültig?
Johannes XXIII. und Paul VI. haben den Krönungseid abgelegt und gebrochen. Mit ihren eigenen Worten haben sich dem Ausschluss des strengen Bannes unterworfen. Ausgeschlossen von der Kirche, haben sie das Lehramt, das Priesteramt und das Hirtenamt verloren und konnten diese Ämter auch nicht weitergeben. Daher hat die Vatikan Sekte keine Bischöfe oder Priester.
Der Vater braucht keine Boten, sein Wille ist im Kirchenrecht und in den päpstlichen Bullen verankert.
Das Priesteramt kann man gar nicht verlieren.
Sie haben allerdings allerdings den katholischen Glauben verloren.
Man muss den Himmlischen Vater fragen, wie Seine Meinung dazu ist. Der Papst hört dann auf, Papst zu sein, wenn der Himmlische Vater durch Seine Boten sagt, dass es kein echter Papst mehr ist. Und dies ist seit Franziskus der Fall. Dieser und sein Nachfolger sind keine echten Päpste mehr.
Es ist ja Seine Kirche, also bestimmt auch Er selber, wer Papst ist und wer nicht.
Die Menschen müssen die Mystik glauben, so einfach wäre es, denn der eigene Verstand kann es nicht vollständig ergründen und wird leicht auf falsche Pfade geleitet.
Die Schrift lehrt, daß Gott nichts tut, ohne es zuvor seinen Propheten zu offenbaren. Dennoch muß die Kirche in ihrer typisch menschlichen bzw. hierararchischen Verantwortung dieser Offenbarung auch Rechnung tragen. Daher ist es sicher, daß der neue, von den Prophetien angekündigte ITALIENISCHE und nicht amerikanische Papst die Katholische Kirche nach den ewigen Prinzipen der Worte Jesu und der Apostel wieder reformieren wird.
@fra Giovanni Maria Ich habe Ihren Artikel noch nicht gelesen, aber es kann sein, dass dort gute Gedanken enthalten sind. Ihr guter Kommentar lässt es mich vermuten. Ihr erster Satz dürfte etwa Amos 3,7 sein, diesen Spruch hab ich mir mal auswendig gemerkt. Darauf kommt es an. Freundliche Grüße, Fahrer von Ars