Galahad
45,9 Tsd.

Sind die Hl. Beicht und Ehesakrament bei der FSSPX gültig?

← Wenn Jurastudenten sich in der Theologie verirren… (veröffentlicht am 24. Dezember 2012 auf antonloehmer.wordpress.com) Anläßlich des jüngsten sachkundigen Artikels über die Frage nach der Gültigkeit …Mehr
← Wenn Jurastudenten sich in der Theologie verirren…
(veröffentlicht am 24. Dezember 2012 auf antonloehmer.wordpress.com)
Anläßlich des jüngsten sachkundigen Artikels über die Frage nach der Gültigkeit der Beichte bei Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf dem Internetportal kath.net (www.kath.net/detail.php) möchte ich hier eine Abhandlung über die Thematik beisteuern, die ich vor einem Jahr verfaßt habe. Ich erhebe als kanonistischer Laie keinen Anspruch auf Fehlerlosigkeit und bin offen für konstruktive Gegenargumente. Dem Text liegen vor allem die beiden wichtigsten Abhandlungen über das Ecclesia-Supplet-Prinzip in der deutschsprachigen Literatur zugrunde, “Der gute Glaube im Codex Iuris Canonici” von Matthäus Kaiser (1965) und die Dissertation “Ecclesia supplet” von Horst Herrmann (1968).
Von Anton Loehmer
Volltext
Bildquelle
grossartigmexikaner
Ich sollte das nicht gelesen haben. Jetzt bin immer noch in "offside". Meine Tante sagte immer: "Benedicta Ignorantia!"
studiosus
allerdings ist hier der Wunsch Vater des Gedankens des Herrn Löhmer - leider, aber ist so (Das Notstandsargument der FSSPX hält nur sehr bedingt und begrenzt stand)
Ich bin eher der Meinung daß die Frage der Suspension der Priester der FSSPX, ähnlich wie die Exkommunikationen, aufgehoben werden sollten und die Bischöfe die facultas geben sollten.
Die Suspensionen sind nämlich einerseits formaliuridisch …Mehr
allerdings ist hier der Wunsch Vater des Gedankens des Herrn Löhmer - leider, aber ist so (Das Notstandsargument der FSSPX hält nur sehr bedingt und begrenzt stand)
Ich bin eher der Meinung daß die Frage der Suspension der Priester der FSSPX, ähnlich wie die Exkommunikationen, aufgehoben werden sollten und die Bischöfe die facultas geben sollten.
Die Suspensionen sind nämlich einerseits formaliuridisch noch aufrecht, andererseits scheint der Heilige Stuhl - zumindest bis 2012- nicht darauf Wert gelegt zu haben, daß diese auch zur Anwendung kommt, etwa durch die Gestattung der Zelebration der Hl. Messe im Petersdom oder durch die Aufforderung, die Priesterweihen nicht in Zaitzkofen sondern anderswo vorzunehmen...
k_joha02
🤗 👏 Danke für das Einstellen.
Das Jurastudium von Herrn Löhmer hat sich jetzt auch auf dem Gebiet des Kirchenrechtes bezahlt gemacht. Großartig argumentiert! 👏Mehr
🤗 👏 Danke für das Einstellen.

Das Jurastudium von Herrn Löhmer hat sich jetzt auch auf dem Gebiet des Kirchenrechtes bezahlt gemacht. Großartig argumentiert! 👏
Conde_Barroco
Ein guter junger Mann der Löhmer
🤗Mehr
Ein guter junger Mann der Löhmer

🤗