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Gloria Global am 31. Jänner. Deutscher Moraltheologe rechtfertigt Abtreibung nach Vergewaltigung Nach Todesfällen: Akne- und Anti-Baby-Pille vom Markt Segenspater gestorben Den Familien fehlt der VaterMehr
Gloria Global am 31. Jänner.
Deutscher Moraltheologe rechtfertigt Abtreibung nach Vergewaltigung
Nach Todesfällen: Akne- und Anti-Baby-Pille vom Markt
Segenspater gestorben
Den Familien fehlt der Vater
Tam-Tam
"Ihr Verschleierungsversuch ist keine schöne Art."
Ebenso verwehre ich mich übrigens der Unterstellung, ich würde hier einen "Verschleierungsversuch" starten.
Das Problem liegt hier, wie mir scheint, vielmehr darin, dass von mir gewisse Begriffe gebraucht wurden, denen Sie einen anderen Inhalt zuordnen, als ich es tat.
Wobei ich gerne zugebe, dass diese Begriffe falsch verstanden werden können.
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"Ihr Verschleierungsversuch ist keine schöne Art."

Ebenso verwehre ich mich übrigens der Unterstellung, ich würde hier einen "Verschleierungsversuch" starten.

Das Problem liegt hier, wie mir scheint, vielmehr darin, dass von mir gewisse Begriffe gebraucht wurden, denen Sie einen anderen Inhalt zuordnen, als ich es tat.
Wobei ich gerne zugebe, dass diese Begriffe falsch verstanden werden können.

Die inhaltliche Erklärung wäre hier aber zunächst sicherzustellen gewesen, bevor Sie "Unwahrheit" und "Verschleierung" unterstellen.

Beurteilen Sie das mal moraltheologisch...

😉 🙏
Tam-Tam
Mir scheint, dass wir aneinander in gewissen Punkten vorbei reden.
"Warum greifen Sie so leichtfertig zur Unwahrheit? Sie wissen, dass das nicht stimmt."
-> Ich griff hier nicht zur vorsätzlich zur Unwahrheit. Wieso unterstellen Sie so etwas?
Aus meiner Sicht habe ich stets innerhalb der Vergewaltigungsfrage argumentiert. (In der Tat haben Sie jedoch, wenn man es streng beachtet, eine allgemeine …Mehr
Mir scheint, dass wir aneinander in gewissen Punkten vorbei reden.

"Warum greifen Sie so leichtfertig zur Unwahrheit? Sie wissen, dass das nicht stimmt."

-> Ich griff hier nicht zur vorsätzlich zur Unwahrheit. Wieso unterstellen Sie so etwas?

Aus meiner Sicht habe ich stets innerhalb der Vergewaltigungsfrage argumentiert. (In der Tat haben Sie jedoch, wenn man es streng beachtet, eine allgemeine Frage gestellt)

Wenn Sie meine Äußerungen zur, wie ich es nannte, "natürlichen Empfängisverhütung" missverstehen, dann kann dies gut sein.
Vielleicht sind sie auch durch die Wortwahl "Verhütung an sich" bzw. "natürliche Empfängnisverhütung" unglücklich oder missverständlich formuliert.
Bevor Sie jedoch zum Urteil einer (vorsätzlichen, also bewussten) "Falschlehre" meinerseits kommen (dürfen), hätten Sie anerkennen müssen, dass ich explizit erklärte, hinter Pius XI. in dieser Frage zu stehen. (und dies eben bitte nicht leichter Hand indirekt als Lüge meinerseits hinzustellen)

Meinetwegen können Sie alles andere streichen, meine zentrale Aussage zur (reinen) Verhütung (die sicher nicht auch abtreibend wirken kann) halte ich aber bestimmt aufrecht - und eigentlich geht es mir auch nur um diesen Punkt, und das von Anfang an, nämlich diesen:

Von einem Willen, der gar nie vorhanden war, kann unmöglich eine bestimmte Hinordnung verlangt werden.

Daraus folgt für mich, dass "reine Verhütung" im Vergewaltigungsfall nicht moralisch verwerflich sein kann.

Die willentlich ausgeschlossene Hinordnung in einem jeden einzelnen Akt kann aber nur dann in sich verwerflich sein, wenn dies ein freiwilliger Akt ist. (diesen freiwilligen Akt gibt es natürlich sowohl innerhalb, wie außerhalb der Ehe; immer wäre er in sich verwerflich gem. der traditionellen Moral)

----

Dass Sie aber nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass ich vollumfänglich hinter der Enzyklika von Pius XI. stehe, obwohl ich es ausdrücklich sage, dass Sie mir vielmehr wiederholt das Gegenteil unterstellen wollen, ist ziemlich dreist.

Eben im Kontext der Frage des Vergewaltigungsfalles habe ich folgendes geschrieben:

Nicht die Verhütung als solche ist ja moralisch verwerflich, sondern der gewollte Ausschluss von Hinordnung auf Nachkommenschaft bei Geschlechtsverkehr.

Ich denke, dass man das nach wie vor korrekt ("moral-orthodox") verstehen kann (wohl aber auch ziemlich missverstehen kann. Insofern ist die Vormulierung nicht eindeutig.)

Sehr eindeutig ist jedoch:
der gewollte Ausschluss von Hinordnung auf Nachkommenschaft bei Geschlechtsverkehr. (ist moralisch verwerflich)

Genau auf diesem Punkt insistieren Sie ja auch und auch die Enzyklika von Pius XI.

Gleichzeitig lehrt Pius XI aber auch - und genau so wäre für mich auch mein Ausdruck "natürliche Empfängnisverhütung" zu füllen gewesen:

"Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann. Denn es gibt in der Ehe selbst wie in dem Gebrauch des Eherechts auch Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, daß die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird."

In der Tat gehört der letzte Nachsatz im Zitat wesentlich zum Vorhergehenden.
Insofern ist des Ausdruck "Verhütung", den ich gebrauchte, dahingehend missverständlich (ich gebe zu vll. sogar schlecht), da er gleichzeitig auf Wille und auf das rein natürliche Faktum der empfängnisfreien Tage angewandt werden kann (so denke ich zumindest).

Andererseits wird der Ausdruck "natürliche Empfängsnisverhütung" heute auch innerhalb jener Moraltheologie gebraucht, die ganz sicher nichts anderes moralisch lehren will, als es das andauernde Lehramt der Kirche lehrt.

aber es ist in der Tat die Frage, wie man diese Ausdruckweisen mit Inhalt füllt.

Nochmals: Ich stehe hinter CC und will meine Ausdrucksweise "natürliche Empfängnisverhütung" in genau diesem Sinne verstanden wissen:

"Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann. Denn es gibt in der Ehe selbst wie in dem Gebrauch des Eherechts auch Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, daß die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird."

Ich hoffe, dass wir damit die Sache etwas klären konnten.
Konstantin CV
"Eigentlich sollte ich auf Sie gar nicht mehr antworten, da Sie auf die
Vergewaltigungsfrage wieder mit Regeln für den gewollten, ehelichen Verkehr antworten und argumentieren."

Warum greifen Sie so leichtfertig zur Unwahrheit? Sie wissen, dass das nicht stimmt. Ich antwortete nicht auf "die Vergewaltigungsfrage", sondern stellte losgelöst von derartigem die Frage, was die von Ihnen in sträflicher …Mehr
"Eigentlich sollte ich auf Sie gar nicht mehr antworten, da Sie auf die
Vergewaltigungsfrage wieder mit Regeln für den gewollten, ehelichen Verkehr antworten und argumentieren."


Warum greifen Sie so leichtfertig zur Unwahrheit? Sie wissen, dass das nicht stimmt. Ich antwortete nicht auf "die Vergewaltigungsfrage", sondern stellte losgelöst von derartigem die Frage, was die von Ihnen in sträflicher Weise als moralisch nicht verwerflich bezeichnete "Verhütung als solche" sein soll. Sie selbst antworteten hierauf (recht sinnfrei) mit der "natürliche Empfängnisverhütung". Sie wissen also, dass es sich hierbei um keine Vergewaltigungsfrage handelt.

"Ferner verstehe ich unter "natürlicher Empfängnisverhütung", das was die Kirche darunter versteht. Außerdem habe ich explizit hinzugefügt: "für die es Richtlinien gibt, wenn sie eingehalten werden, diese moralisch erlaubt ist." (und diese Richtlinien wurden u.a. bereits von Pius XI. u. Pius XII. erklärt und von Ihnen teilweise auch zitiert)"

Wo hat Pius XI. "Richtlinien" für "natürliche Empfängnisverhütung" erklärt? Ich habe nichts dergleichen zitiert, sondern im Gegenteil anhand seiner verbindlichen Enzyklika gezeigt, dass "natürliche Empfängnisverhütung" eine widernatürliche Perversion und Todsünde wie jede andere Verhütungsmethode ist. Dagegen hat sich Pius XII. in einer bloßen Ansprache an Hebammen (vielleicht unbewusst) über die Enzyklika hinweggesetzt, indem er das fehlerhafte alte Urteil der Hl. Pön. aufgriff und die Beobachtung der unfruchtbaren Tage "unter sehr schwerwiegenden Umständen" als erlaubt schilderte. "Aber es gibt keinen auch noch so schwerwiegenden Grund, der etwas innerlich Naturwidriges zu etwas Naturgemäßem und sittlich Gutem machen könnte." (Pius XI., Casti connubii)

"Ich stehe indesss hinter jeder Aussage von casti connubii"

Es ist klar, dass Sie das nicht tun. Denn dann müssten Sie dahinter stehen, dass unter keinen Umständen die Unterordnung des Aktes unter das Hauptziel (Empfängnis) angetastet werden darf, und dass diejenigen, die solches tun, naturwidrig, schimpflich und unsittlich handeln. Dem können Sie aber nicht zustimmen, wenn sie der so genannten "natürlichen" Verhütung (ganz gleich unter welchen schwerwiegenden Umständen) zustimmen. Man muss kein genialer Übermensch sein, um einzusehen, dass bei JEDER Verhütungmethode, auch bei der von Ihnen befürworteten, das natürliche Hauptziel des Aktes, also die Empfängnis, angetastet wird. Es geht bei der "natürlichen" Verhütung gerade darum, Geschlechtsverkehr (Akt) zu treiben und gleichzeitig die Empfängnis (natürliches Hauptziel des Aktes) zu verhindern. Das ist dasselbe Prinzip wie bei jeder x-beliebigen anderen Verhütungsmethode! Deshalb ist es niemals moralisch erlaubt, zu verhüten. Das zu leugnen heißt sich selbst und anderen ein X für ein U vorzumachen.

"Sie behandelt jedoch den Akt innerhalb der Ehe (wie oft genug ausdrücklich zu lesen ist, ebenso auch in Ihren eigenen Zitaten!)"

Dies ist bei der laut Ihnen moralisch nicht verwerflichen "Vehütung an sich" bzw. der berechnenden Verhütungsmethode (die Sie damit gleichsetzen) auch naheliegend, nicht wahr? Doch dasselbe gilt ebenfalls für in Unzucht miteinander Verkehrende (hierbei kommt zu der Sünde des außerehelichen Geschlechtsaktes noch die Sünde der Verhütung hinzu).

Ihr Verschleierungsversuch ist keine schöne Art.

"Die Aussagen von CC sind aber nicht ohne weiteres auf den Akt durch Vergewaltigung anzuwenden, da dieser ein unfreiwilliger ist (und das ist völlig entscheidend)."

Das tut, wie Sie wissen, überhaupt nichts zur Sache, da es beim aufgegriffenen Punkt um "Verhütung an sich" und "natürliche Empfängnisverhütung" ging. Ganz nebenbei bemerkt stellte ich mir in der Vergangenheit selbst die Frage, ob im Falle einer Vergewaltigung eine Verhütungsmaßnahme, sofern sie sich mit völliger Sicherheit (wohl niemals gegeben) nur verhütend und nicht abtreibend auswirkt, ein akzeptabler Kompromiss bzw. ob Vergewaltigung ein entschuldigender Umstand hierfür sein könne (mit dem vorläufigen Ergebnis: nein). Ich habe aber nicht zu diesem Thema geschrieben, sondern eben zur "Verhütung als solcher", wie Sie es so schön nannten. Diese ist eine Todsünde, vor der es zu warnen gilt.

"Sie tangieren in keiner Weise den freiwilligen Geschlechtsverkehr. Für diesen ist alles korrekt gesagt, was Sie geschrieben haben."

Ja, dabei sind sämtliche Verhütungsmethoden schwer sündhaft. (Aber auch in "wilden Ehen" o.ä. ist das der Fall.)
Tam-Tam
Wie gesagt (und auch zu lesen), meine ganzen Überlegungen sind innerhalb der Problematik "Vergewaltigung" gesetzt.
Sie tangieren in keiner Weise den freiwilligen Geschlechtsverkehr. Für diesen ist alles korrekt gesagt, was Sie geschrieben haben.
Dagegen gilt jedoch für den erzwungenen Akt bei Vergewaltigung aus Opfersicht:
Von einem Willen, der gar nie vorhanden war, kann unmöglich eine bestimmte …Mehr
Wie gesagt (und auch zu lesen), meine ganzen Überlegungen sind innerhalb der Problematik "Vergewaltigung" gesetzt.

Sie tangieren in keiner Weise den freiwilligen Geschlechtsverkehr. Für diesen ist alles korrekt gesagt, was Sie geschrieben haben.

Dagegen gilt jedoch für den erzwungenen Akt bei Vergewaltigung aus Opfersicht:

Von einem Willen, der gar nie vorhanden war, kann unmöglich eine bestimmte Hinordnung verlangt werden.
Tam-Tam
Eigentlich sollte ich auf Sie gar nicht mehr antworten, da Sie auf die
Vergewaltigungsfrage wieder mit Regeln für den gewollten, ehelichen Verkehr antworten und argumentieren.
Ein erzwungener Geschlechtsverkehr kann aber gar nicht auf die Erzeugung von Nachkommenschaft hingeordnet sein müssen. Ganz einfach weil der Willensakt zum Geschlechtsverkehr bei der vergewaltigten Person ganz fehlt. Und …Mehr
Eigentlich sollte ich auf Sie gar nicht mehr antworten, da Sie auf die
Vergewaltigungsfrage wieder mit Regeln für den gewollten, ehelichen Verkehr antworten und argumentieren.

Ein erzwungener Geschlechtsverkehr kann aber gar nicht auf die Erzeugung von Nachkommenschaft hingeordnet sein müssen. Ganz einfach weil der Willensakt zum Geschlechtsverkehr bei der vergewaltigten Person ganz fehlt. Und etwas, das fehlt, kann auch nicht auf etwas Darausfolgendes hingeordnet sein. In sich unmöglich.

Ferner verstehe ich unter "natürlicher Empfängnisverhütung", das was die Kirche darunter versteht. Außerdem habe ich explizit hinzugefügt: "für die es Richtlinien gibt, wenn sie eingehalten werden, diese moralisch erlaubt ist." (und diese Richtlinien wurden u.a. bereits von Pius XI. u. Pius XII. erklärt und von Ihnen teilweise auch zitiert)

Ich stehe indesss hinter jeder Aussage von casti connubii (und lasse mir nicht Gegenteiliges unterstellen!). Sie behandelt jedoch den Akt innerhalb der Ehe (wie oft genug ausdrücklich zu lesen ist, ebenso auch in Ihren eigenen Zitaten!)

Die Aussagen von CC sind aber nicht ohne weiteres auf den Akt durch Vergewaltigung anzuwenden, da dieser ein unfreiwilliger ist (und das ist völlig entscheidend).

Ein gravierender Unterschied entsteht dabei in der moralischen Beurteilung. Und diese entscheidet sich hier bereits nach fundamentalmoralischen Kriterien:

Von einem Willen, der gar nie vorhanden war, kann unmöglich eine bestimmte Hinordnung verlangt werden.

Das ist eine logische Folge grundsätzlicher philosophischer Prinzipien (und hat noch gar keine theologische Implikation).
Konstantin CV
@Tam-Tam
""Was ist Verhütung "als solche"?" Es gibt auch die sog. natürliche Empfängnisverhütung"
Ist somit "Verhütung als solche" gleichbedeutend mit "natürlicher Empfängnisverhütung"?
Übrigens ist jede Form von Empfängnisverhütung in sich selbst widernatürlich, egal ob mechanisch, onanistisch oder berechnend. Heutzutage bezeichnet man alles als natürlich, was nicht ein Produkt aus dem Labor …Mehr
@Tam-Tam
""Was ist Verhütung "als solche"?" Es gibt auch die sog. natürliche Empfängnisverhütung"

Ist somit "Verhütung als solche" gleichbedeutend mit "natürlicher Empfängnisverhütung"?

Übrigens ist jede Form von Empfängnisverhütung in sich selbst widernatürlich, egal ob mechanisch, onanistisch oder berechnend. Heutzutage bezeichnet man alles als natürlich, was nicht ein Produkt aus dem Labor oder der Fabrik ist. "Natürliche" Verhütung ist so "natürlich" wie Sodomie oder andere Fleischessünden, nämlich überhaupt nicht. Es gibt keine vernünftige Begründung dafür, dass das vorsätzliche Ausnutzen unfruchtbarer Tage zur Lustbefriedigung unter gewolltem Ausschluss von Nachwuchs unter "schwerwiegenden Umständen" moralisch weniger verwerflich sein soll als irgendeine andere Methode. (Mir ist bewusst, dass fleischliche Katholiken ihr Gewissen z.B. mit einer Antwort der Hl. Pön. auf die Frage nach der Erlaubtheit dieser Maßnahme beruhigen. Genauso kann man sich auf Goertz berufen und die Gesinnung der Abtreiber von aus Vergewaltigungen stammenden Kindern verharmlosen.) Auch bei dieser angeblich "natürlichen" Anti-Kind-Methode wird der natürliche Primärzweck des ehelichen Aktes (Empfängnis) eindeutig angetastet, indem man den Akt vorsätzlich nicht dem Primärzweck unterordnet.

"Aber es gibt keinen auch noch so schwerwiegenden Grund, der etwas innerlich Naturwidriges zu etwas Naturgemäßem und sittlich Gutem machen könnte. Da nun aber der eheliche Akt seiner Natur nach zur Weckung neuen Lebens bestimmt ist, so handeln jene, die ihn bei seinem Vollzug absichtlich seiner natürlichen Kraft berauben, naturwidrig und tun etwas Schimpfliches und innerlich Unsittliches." (Enzyklika „Casti connubii“ von Pius XI.)

Es ist Eheleuten zwar erlaubt, den ehelichen Akt auch dann zu vollziehen, wenn natürliche Umstände (Alter oder z.B. unfruchtbare Tage) die Empfängnis verhindern würden, aber dies darf nicht mit der Absicht zur Verhinderung der Empfängnis geschehen.

"Denn es gibt in der Ehe selbst wie in dem Gebrauch des Eherechts auch Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, daß die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird." (Enzyklika „Casti connubii“ von Pius XI.)

Jede vorsätzliche Kindesverhütung ist also schwer sündhaft. Der eheliche Akt ist nur dann gestattet, wenn er ohne die Absicht zur Verhinderung neuen Lebens geschieht.

""... zugunsten bloßer Lustbefriedigung." --> Gerade das fällt ja wohl beim Vergewaltigungsopfer deutlichst weg, oder nicht?

Ja, aber das tut bei der Frage nach Verhütung nichts zur Sache. Ich fragte lediglich, was Ihnen zufolge die (angeblich sogar moralisch nicht verwerfliche) "Verhütung als solche" sein soll und eine eigene Erklärung hinterhergeschickt ("doch wohl nichts anderes als die bewusste Verhinderung der Nachkommenschaft und somit ein gewollter Ausschluss von Kindern zugunsten bloßer Lustbefriedigung").

""...also das Kind zu zerfetzen anstatt es zu gebären?" Verhütung ist keine Tötung, sd. Verhütung..."

Auch dieser Einwand tut nichts zur Sache, da cantates Kommentar, den ich hier aufgriff, nicht Verhütung, sondern Abtreibung zum Gegenstand hat.

"-> Genau lesen und geamten Kontext der Diskussion bitte lesen..."

Den guten Rat darf ich an Sie zurückgeben, da ja nicht ich, sondern Sie nicht genau lesen...
Tam-Tam
Vielleicht ist der springende Punkt der Debatte leichter zu verstehen, wenn ich nochmals anders (und evtl. präziser) formuliere:
Im Zusammenhang mit der Verhütung geht es - wie mir scheint - nicht um ein negatives Gebot, sondern ein positives Gebot, und zwar in Bezug auf die Hinordnung auf Nachkommenschaft.
[Ähnlich das positive 3. Gebot (alle anderen Gebote lauten: du sollst nicht!): Du …Mehr
Vielleicht ist der springende Punkt der Debatte leichter zu verstehen, wenn ich nochmals anders (und evtl. präziser) formuliere:

Im Zusammenhang mit der Verhütung geht es - wie mir scheint - nicht um ein negatives Gebot, sondern ein positives Gebot, und zwar in Bezug auf die Hinordnung auf Nachkommenschaft.

[Ähnlich das positive 3. Gebot (alle anderen Gebote lauten: du sollst nicht!): Du sollst den Tag des Herrn heiligen (--> Für die Sonntagspflicht (Messe) gibt es Fälle, in denen sie nicht greift (z.B. Krankheit) - wohingegen negative Gebote ("sollst nicht") grundsätzlich immer gelten]

Das Moralisch "Gesollte" im Hinblick auf den Geschlechtsverkehr ist im diskutierten Punkt ein Positives: die willentliche Hinordnung auf Nachkommenschaft muss den einzelnen Geschlechtsakten grundsätzlich innewohnen.
Da bei Vergewaltigung beim Opfer jedoch schon der Wille zum Geschlechtsverkehr nicht da ist, kann sich ein nicht vorhandener Wille diesbezüglich auch nicht mit einem Folge-Willensakt "Hinordnung auf Nachkommenschaft" verknüpfen.
Das ist in sich unmöglich und daher auch moralisch nicht forderbar.

Mir scheint das immer klarer so...
Tam-Tam
"Was ist Verhütung "als solche"?"
Es gibt auch die sog. natürliche Empfängnisverhütung, für die es Richtlinien gibt, wenn sie eingehalten werden, diese moralisch erlaubt ist.
"... zugunsten bloßer Lustbefriedigung."
--> Gerade das fällt ja wohl beim Vergewaltigungsopfer deutlichst weg, oder nicht?
"...also das Kind zu zerfetzen anstatt es zu gebären?"
Verhütung ist keine Tötung, sd. Verhütung... …Mehr
"Was ist Verhütung "als solche"?"

Es gibt auch die sog. natürliche Empfängnisverhütung, für die es Richtlinien gibt, wenn sie eingehalten werden, diese moralisch erlaubt ist.

"... zugunsten bloßer Lustbefriedigung."

--> Gerade das fällt ja wohl beim Vergewaltigungsopfer deutlichst weg, oder nicht?

"...also das Kind zu zerfetzen anstatt es zu gebären?"

Verhütung ist keine Tötung, sd. Verhütung...

-> Genau lesen und geamten Kontext der Diskussion bitte lesen...
Konstantin CV
@Tam-Tam
"Nicht die Verhütung als solche ist ja moralisch verwerflich, sondern der gewollte Ausschluss von Hinordnung auf Nachkommenschaft bei Geschlechtsverkehr."
Was ist Verhütung "als solche"? Doch wohl nichts anderes als die bewusste Verhinderung der Nachkommenschaft und somit ein gewollter Ausschluss von Kindern zugunsten bloßer Lustbefriedigung.
@cantate
"Und wenn man einer Frau - auf …Mehr
@Tam-Tam
"Nicht die Verhütung als solche ist ja moralisch verwerflich, sondern der gewollte Ausschluss von Hinordnung auf Nachkommenschaft bei Geschlechtsverkehr."

Was ist Verhütung "als solche"? Doch wohl nichts anderes als die bewusste Verhinderung der Nachkommenschaft und somit ein gewollter Ausschluss von Kindern zugunsten bloßer Lustbefriedigung.

@cantate
"Und wenn man einer Frau - auf moralisch vertretbarem Wege - ersparen kann, dass sie eine Schwangerschaft austrägt"

Was genau ist ein moralisch vertretbarer Weg, "eine Schwangerschaft nicht auszutragen", also das Kind zu zerfetzen anstatt es zu gebären? Das würde mich sehr interessieren. Und gibt es auch einen moralisch vertretbaren Weg, das Kind auch nach der Geburt zu zersägen (ist mancherorts günstiger)? Falls nein: warum denn nicht? Falls ja: könnte ich meinen Nachbarn ebenfalls in die Unterwelt befördern - auf moralischem Wege, versteht sich. Er ist sogar deutlich sündenbeladener als ein ungeborenes Kind und hat überdies eh nicht mehr lang zu leben. Bitte um guten Rat von Dir!
cantate
Ich finde übrigens, dass diese sehr differenzierte Diskussion bestätigt, was in Gaudium et Spes 44 steht:
"Ja selbst die Feindschaft ihrer Gegner und Verfolger, so gesteht die Kirche, war für sie sehr nützlich und wird es bleiben."
cantate
@gerdich
"Von Handlung mit doppelter Wirkung haben Sie gar nichts verstanden.
Es geht dabei um Handlungen, bei denen die böse höchsten lässliche Sünde ist.
Abtreibung fällt nicht darunter.
(Die "gute" Wirkung beschränkt sich hier darauf am Vergewaltiger Rache zu nehmen.)"

Ich möchte keinesfalls eine Abtreibung rechtfertigen.
Aber als einzigen Grund, ein Kind nicht bekommen zu wollen (ich gehe hier …Mehr
@gerdich

"Von Handlung mit doppelter Wirkung haben Sie gar nichts verstanden.
Es geht dabei um Handlungen, bei denen die böse höchsten lässliche Sünde ist.

Abtreibung fällt nicht darunter.
(Die "gute" Wirkung beschränkt sich hier darauf am Vergewaltiger Rache zu nehmen.)"


Ich möchte keinesfalls eine Abtreibung rechtfertigen.
Aber als einzigen Grund, ein Kind nicht bekommen zu wollen (ich gehe hier davon aus, dass dieses noch gar nicht gezeugt ist und die zu verhindernde Befruchtung der Eizelle noch bevorsteht) die Rache am Vergewaltiger anzunehmen, halte ich für eine unzulässige, grobe Verkürzung. Einem Vergewaltiger ist es sehr wahrscheinlich egal, ob er eine Schwangerschaft verursacht. Er möchte nur seine momentane Triebbefriedigung. Es geht hier vor allem um das Wohl der Frau. Und wenn man einer Frau - auf moralisch vertretbarem Wege - ersparen kann, dass sie eine Schwangerschaft austrägt, die auf ein so traumatisierendes Erlebnis wie eine Vergewaltigung folgt, dann sollte man der Frau so gut beistehen wie es geht.
Tam-Tam
@ kein Grund zur Entschuldigung
Dennoch ein feiner Zug.Mehr
@ kein Grund zur Entschuldigung

Dennoch ein feiner Zug.
Tam-Tam
Der Geschlechtsverkehr muss immer auf die Zeugung von Nachkommenschaft hingeordnet sein (zumindest darf ich diese Hinordnung nicht mit künstlichen, außernatürlichen Mitteln ausschließen)..
Meiner Ansicht nach kann dies aber nur für den gewollten Geschlechtsverkehr gelten.
Wenn ich vergewaltigt werde, dann habe ich ja überhaupt keinen Willen zum Geschlechsverkehr, folglich kann ich die Intention …Mehr
Der Geschlechtsverkehr muss immer auf die Zeugung von Nachkommenschaft hingeordnet sein (zumindest darf ich diese Hinordnung nicht mit künstlichen, außernatürlichen Mitteln ausschließen)..

Meiner Ansicht nach kann dies aber nur für den gewollten Geschlechtsverkehr gelten.
Wenn ich vergewaltigt werde, dann habe ich ja überhaupt keinen Willen zum Geschlechsverkehr, folglich kann ich die Intention der Hinordnung auf Nachkommen ja überhaupt nicht haben (ultra posse nemo tenetur!)), weil die Grundintention ja schon wegfällt (an die sich der Wille zur Nachkommenschaft aber quasi "anheften" müsste!)

Wenn nun aber die Folge dieser Pille definitiv nur eine Verhütung wäre, also ganz sicher keine Tötung von Leben, dann stände auch das höchste (nicht verhandelbare) Gut nicht auf dem Spiel.

Nicht die Verhütung als solche ist ja moralisch verwerflich, sondern der gewollte Ausschluss von Hinordnung auf Nachkommenschaft bei Geschlechtsverkehr. Bei Vergewaltigung ist ja aber schon der Geschlechtsverkehr nicht gewollt. Es widerspräche der Logik, wenn in einem solchen Fall die Hinordnung auf Nachkommenschaft dennoch moralisch gefordert sein müsste...

So scheint es mir persönlich zumindest.
gerdich
Dann habe tatsächlich ich den Diskussionsverlauf nicht verstanden.
Ich werde gründlicher nachlesen und entschuldige mich.Mehr
Dann habe tatsächlich ich den Diskussionsverlauf nicht verstanden.

Ich werde gründlicher nachlesen und entschuldige mich.
Tam-Tam
Wie ich schon vor einigen Tagen wo anders schrieb:
Nur wenn es eine Pille geben sollte, die definititv (wissenschaftlich einhellig anerkannt) nicht nidationshemmend wirkt, sondern "nur" verhütend, dann wäre diese im Fall der Vergewaltigung (keinesfalls jedoch im Falle freiwilligen Verkehrs) meiner Ansicht nach moralisch erlaubt.
Ebenso habe ich auch die Äußerung des Kardinals interpretiert
(…Mehr
Wie ich schon vor einigen Tagen wo anders schrieb:

Nur wenn es eine Pille geben sollte, die definititv (wissenschaftlich einhellig anerkannt) nicht nidationshemmend wirkt, sondern "nur" verhütend, dann wäre diese im Fall der Vergewaltigung (keinesfalls jedoch im Falle freiwilligen Verkehrs) meiner Ansicht nach moralisch erlaubt.

Ebenso habe ich auch die Äußerung des Kardinals interpretiert
(Interpretationen genießen aber nie Unfehlbarkeit...)
Tam-Tam
Wenn Sie außerdem alles,was ich hier bisher schrieb,lesen,
komme ich ja bisher zu dem Schluss, dass die Pille auch im "Fall 3" moralisch nicht vertretbar ist.
weil selbst im Fall der Handlung der doppelten Wirkung (wenn sie denn gegeben sein SOLLTE!) nicht alle notwendigen Voraussetzungen gegeben wären.Mehr
Wenn Sie außerdem alles,was ich hier bisher schrieb,lesen,
komme ich ja bisher zu dem Schluss, dass die Pille auch im "Fall 3" moralisch nicht vertretbar ist.

weil selbst im Fall der Handlung der doppelten Wirkung (wenn sie denn gegeben sein SOLLTE!) nicht alle notwendigen Voraussetzungen gegeben wären.
gerdich
Dann bin ich beruhigt.
Ich kenne Sie als guten Theologen. Alles andere hätte mich enttäuscht.
Wenn man sicher wüsste, dass die Pille nicht abtreibend wirke wäre die Frage nicht so einfach. Ich habe mich da zu blauäugig geäussert. Sie haben mich richtig zurecht gewiesen. Ich habe Ihnen nicht widersprochen, obwohl die Sache nicht so klar ist, wie Sie sie darstellen.Mehr
Dann bin ich beruhigt.

Ich kenne Sie als guten Theologen. Alles andere hätte mich enttäuscht.

Wenn man sicher wüsste, dass die Pille nicht abtreibend wirke wäre die Frage nicht so einfach. Ich habe mich da zu blauäugig geäussert. Sie haben mich richtig zurecht gewiesen. Ich habe Ihnen nicht widersprochen, obwohl die Sache nicht so klar ist, wie Sie sie darstellen.
Tam-Tam
Keine Sorge, die Einnahme einer Pille, die sicher nidationshemmend wirkt, ist ganz unabhängig vom Willen der Konsumentin, eine in sich schlechte Handlung, die objektiv eine schwer sündhafte Materie darstellt.
😉
Da "verteidige" ich gar nixMehr
Keine Sorge, die Einnahme einer Pille, die sicher nidationshemmend wirkt, ist ganz unabhängig vom Willen der Konsumentin, eine in sich schlechte Handlung, die objektiv eine schwer sündhafte Materie darstellt.

😉

Da "verteidige" ich gar nix
Tam-Tam
Außerdem vermengen Sie, wenn Sie den Begriff der läßlichen Sünde hier einführen, zwei zu trennende Ebenen.
Hier geht es zunächst rein um die moralische Materie der Handlung - und nicht um die subjektive Schuldhaftigkeit auf Ebene der Person.
Auf Ebene der Person kann eine "in sich schlechte" Handlung sowohl Todsünde als auch lässliche Sünde sein.... je nachdem, welche weiteren Umstände vorliegen.Mehr
Außerdem vermengen Sie, wenn Sie den Begriff der läßlichen Sünde hier einführen, zwei zu trennende Ebenen.

Hier geht es zunächst rein um die moralische Materie der Handlung - und nicht um die subjektive Schuldhaftigkeit auf Ebene der Person.

Auf Ebene der Person kann eine "in sich schlechte" Handlung sowohl Todsünde als auch lässliche Sünde sein.... je nachdem, welche weiteren Umstände vorliegen.
gerdich
@Tam-Tam
Ihre Ausführungen sind so langwierig, dass ich mittlerweile davon ausgehe, dass Sie eine Pille selbst dann verteidigen, wenn sie die Einnistung verhindert oder dies in Kauf genommen wird.
Ich hoffe aber sehr, dass ich mich irre.
Jedenfalls können wir den Stand der Diskussion klären.Mehr
@Tam-Tam
Ihre Ausführungen sind so langwierig, dass ich mittlerweile davon ausgehe, dass Sie eine Pille selbst dann verteidigen, wenn sie die Einnistung verhindert oder dies in Kauf genommen wird.

Ich hoffe aber sehr, dass ich mich irre.

Jedenfalls können wir den Stand der Diskussion klären.