Prozess wegen Stuttgart 21: Milliarden-Urteil gegen die Deutsche Bahn

Diese Visualisierung zeigt, wie es in dem neuen Bahnhof in Stuttgart einmal aussehen soll, wenn er fertig ist. Eine Teil-Inbetriebnahme könnte frühestens Ende 2025 erfolgen

Diese Visualisierung zeigt, wie es in dem neuen Bahnhof in Stuttgart einmal aussehen soll, wenn er fertig ist. Eine Teil-Inbetriebnahme könnte frühestens Ende 2025 erfolgen

Foto: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH

Stuttgart – Dieses Urteil trifft die Deutsche Bahn hammerhart! Auf den Staatskonzern kommen Zahlungsverpflichtungen in Milliarden-Höhe zu. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden: Die Bahn muss die Mehrkosten des Groß-Projekts Stuttgart 21 allein stemmen. Es geht um rund sieben Milliarden Euro.

Die Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für den unterirdischen Mega-Bahnhof und für die Schnellbahnstrecke nach Ulm derzeit auf rund elf Milliarden Euro. Zusätzlich ist ein Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert.

An dem Projekt sind neben der Bahn auch das Land Baden-Württemberg, die Region Stuttgart, die Stadt Stuttgart und der Flughafen der Landeshauptstadt beteiligt.

Richter weist Klagen der Bahn ab

Das Problem: In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Land, Region, Stadt und Flughafen sind überzeugt, dass sie Mehrkosten nicht tragen müssen. Die Bahn sieht das anders – und hat die Projekt-Partner deshalb vor dem Verwaltungsgericht verklagt!

Richter Wolfgang Kern versetzte der Bahn am Dienstag einen schweren Dämpfer! „Die Klagen werden abgewiesen“, sagte er in seinem Urteil.

Ihre Haltung, dass sich die Partner an den Mehrkosten beteiligen müssen, hatte die Bahn auf eine sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag gestützt. In dem Passus steht: „Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf.“

Schon seit langer Zeit gab es Streit darüber, was das genau bedeutet. Die eine Seite sieht darin eine Beteiligungspflicht an Mehrkosten, die andere nur die Verpflichtung zur Aufnahme von Gesprächen. Der Richter stellte jetzt klar: Bahn und Land haben mit dem Passus keine Vereinbarung über die Mehrkosten getroffen. Es sei nur vereinbart worden, dass Verhandlungen zu Mehrkosten aufgenommen würden.

Und der Richter setzte noch einen drauf! „Die Berufung wird nicht zugelassen“, sagte Kern. Es gehe zwar um sehr viel Geld, aber eben auch nur um die Auslegung eines Vertrags. „Eine grundsätzliche Bedeutung sehen wir hier nicht.“ Diese Entscheidung könnte jetzt nur noch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kippen.

Die Bahn will jetzt prüfen, ob sie das höhere Gericht anruft. Konzern-Sprecher Achim Stauß: „Stuttgart 21 wird wie geplant zu Ende gebaut.“ Auch andere Projekte seien finanziell wegen des Urteils nicht in Gefahr.

In Betrieb kann der neue Bahnhof in Stuttgart frühestens Ende 2025 gehen – und dann auch nur teilweise. Ein Vollbetrieb soll erst Ende 2026 möglich sein. Auch wegen der Termine gibt es Unmut unter den Projekt-Partnern. Stadt und Land stellten unlängst klar, dass sie keinen Holper-Start des neuen Bahnhofs akzeptieren werden.

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